von Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier
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Familienbund-Präsident Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier |
In der Sitzung des Familienpolitischer Beirats am 16. Dezember 2015 wurde ein gemeinsamer Antrag von nunmehr sieben Familienorganisationen zum FLAF (den der Österreichische Familienbund übrigens gerne zum Familienleistungsausgleichsfonds umbenannt wissen möchte) – eingebracht.
Der Österreichische Familienbund hat gemeinsam mit dem Katholischen Familienverband Österreich, den Österreichischen Kinderfreunden, der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende, dem Freiheitlichen Familienverband, der FamilieZukunftÖsterreich und dem Neumitglied FAmOs – Familien Andersrum Österreich folgenden Antrag beschlossen um gemeinsam mit der Bundesministerin für Familien zu erreichen, dass der FLAF beweglich wird und Familien im erforderlichen Ausmaß zu unterstützen:
Der Nationalrat hat im November das Budgetbegleitgesetz beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Familienlastenausgleichsgesetz von 1967 geändert und der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in zwei Schritten – 2017 um 0,4 Prozentpunkte und 2018 um weitere 0,2 Prozentpunkte – gesenkt. Im Rahmen des Bonus/Malus-Systems ist eine weitere Senkung um 0,1 Prozentpunkte möglich. Damit hat der Familienlastenausgleichsfonds ab 2018 etwa 920 Millionen weniger Einnahmen.
Die Entlastung des Faktors Arbeit ist dringend geboten, darf aber nicht zu Lasten der Familien gehen. Um die Handlungsfähigkeit des Familienlastenausgleichsfonds zu sichern und die lang geplante und mehrmals angekündigte Entschuldung des FLAF nicht zu gefährden, fordert der Familienpolitische Beirat die Bundesministerin für Familien und Jugend auf, sich dafür einzusetzen, dass
der durch die DG-Beitragssenkung bedingte FLAF-Einnahmensentfall ausgeglichen wird;
die dringend notwendige Strukturreform des FLAF angegangen wird und die Vorschläge der IHS-Studie von 2011, Kosten für "nur bedingt familienrelevante Leistungen" in die zuständigen Ressorts zu transferieren und Kosten für "nur teilweise familienrelevante Leistungen" nur mehr zur Hälfte zur tragen, umgesetzt werden;
dass die Familienbeihilfe ab 2019 – so wie Parteienförderungen und Pensionen – regelmäßig wertangepasst wird
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Die Teilnehmer des familienpolitischen Beirates mit BM Dr. Karmasin |
Zu diesen "nur bedingt familienrelevanten Leistungen" zählen beispielsweise die Pensionsbeiträge für die Kindererziehungszeiten. Diese sind keine direkten Entschädigungen für den tagtäglichen Mehraufwand, den Familien im Vergleich zu Kinderlosen haben – wofür der FLAF eingerichtet wurde. Diese Pensionsbeiträge sind eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme und Anerkennung, die von dem Ressort getragen werden muss zu der diese zugehörig ist.
Der Familienbund setzt sich auch dafür ein, dass künftig vier Jahre pro Kind – auch bei Überlappung angerechnet werden – aber aus dem passenden Topf finanziert.
Diesem Thema werden wir auch nächstes Jahr besondere Aufmerksamkeit bieten!
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