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Familienbund-Präsident Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier |
von Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier
Heute ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Die Kinderrechtskonvention (KRK) ist ein internationaler Vertrag, der von 192 Staaten ratifiziert wurde. Beschlossen wurde die KRK von der UNO im Jahr 1989. Österreich hat das Übereinkommen am 26. Jänner 1990 unterzeichnet.
Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt aller öffentlichen Überlegungen: Im Artikel 3 der Kinderrechtskonvention wird festgehalten, dass das Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. Ebenso wird darin definiert, dass Kinder ein Recht auf Gleichbehandlung haben und bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein mus
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Wie kann es sein, dass Österreich es schafft, alle Leistungen wie Pensionen, Gehälter sogar das km-Geld an den Index anzupassen, aber die einzigen Leistungen, die keine Wertanpassung erfahren, die sind, die den Kinder zugute kommen: die Familienleistungen? War die Aufnahme der Kinderrechte in die österreichische Bundes-Verfassung 2011 eine gesellschaftspolitische Augenauswischerei? Wieso wird dieser dringende Akt der Gleichstellung (ebenfalls in der KRK verankert) nach wie vor von unserer Bundesregierung auf die lange Bank geschoben?
Es kann nicht angehen, dass die einzige Möglichkeit der Budgetfinanzierung eine Ausbeutung der Familien und somit der Kinder ist. Dies sei anlässlich des internationalen Tages der Kinderrechte den Regierungsverhandelnden ins Stammbuch geschrieben!
Recht auf Elternzeit: Ebenso wird im Artikel 3 der Kinderrechtskonventionen festgehalten: Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. Leider geht der Trend in Österreich durch staatliche Vorgaben in eine ganz andere Richtung. Immer mehr wird auf außerhäusliche Betreuung gedrängt, egal wie es Kindern dabei geht.
Kinder brauchen, um gesund aufzuwachsen, Beständigkeit bei ihren Bezugspersonen. Diese kann keine öffentliche oder private Kinderbetreuung, so gut sie auch sein mag, ersetzen. Kinder brauchen Elternzeit. Kinder brauchen Ruhe, Zuwendung und Aufmerksamkeit.
Es mag schon sein, dass es Elternhäuser gibt, wo diese Familienzeiten nicht ausreichend gelebt werden. Diese Eltern brauchen Unterstützung, wie sie ihre Aufgabe als Eltern besser erfüllen können und nicht die Überreglementierung von staatlicher Hand.
Der Familienbund bietet Eltern Information und Beratung in seinen Eltern-Kind-Zentren und Beratungsstellen in Form von Elternschulen, Elternbildung und ganz niedrigschwelligen Angeboten wie den Eltern-Kind-Cafes an. Eltern wie Kinder haben ein Grundbedürfnis miteinander Zeit zu verbringen. Diesem muss in allen Überlegungen zu Kinderbetreuungseinrichtungen und Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben Rechnung getragen werden - im Sinne der Kinderrechtskonvention.
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