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Familienbund-Präsident
Mag. Bernhard Baier |
von Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier
Ressourcen sollten so eingesetzt werden, dass die Kinder in der Qualität ihres Schulalltags Verbesserung erfahren.
Der Österreichische Familienbund sieht beim vorliegenden "Autonomiepaket" (Bildungsreformgesetz 2017 – Schulrecht sowie Dienstrechtsnovelle 2017 – Bildungsreform) den Umstand kritisch, dass viele Maßnahmen auf Einsparungen abzielen. Weiters ist bei vielen Maßnahmen nicht zu sehen, dass durch sie die Lernsituation der Kinder verbessert wird. Wichtig ist es, für die Schülerinnen und Schüler Raum zu schaffen sich zu entwickeln, Begabungen zu stärken, zu unterstützen wo notwendig. Ressourcen müssen primär so eingesetzt werden, dass die Kinder in der Qualität ihres Schulalltags Verbesserungen erfahren.
Die Bildung von Schulclustern muss sorgsam erfolgen, die Leitung eines solchen auf bestimmten Ernennungsvoraussetzungen zu bauen, ist wichtig.
Die Einbindung der Schulpartner beim Auswahlverfahren für ausgeschriebene Leiterfunktion sehen wir als Schritt in die richtige Richtung. Ebenso den vorgesehenen Schulmanagementkurs, um pädagogische und soziale Fähigkeiten mit professionellem Management zu kombinieren, weil wir die Tätigkeit der Schulleitung als Schlüsselfunktion für das Gelingen von guter Schule halten. Dass die Schulleitung in die Personalauswahl für das Lehrerteam eingebunden wird sehen wir positiv. Leider haben wir nichts gefunden was darauf hinweist, dass die Leitung auch endlich geeignete, sozial verträgliche Möglichkeiten hat, sich von Personal zu trennen, wenn es im Lehrberuf nicht die richtigen Zugänge zu den Schülerinnen und Schülern findet. Hier müssen Perspektiven entwickelt werden, um eine sinnvolle Neuorientierung anzubieten und nicht das Problem einfach in die nächste Schule zu verlagern.
Wenn durch die Verlagerung von administrativer Tätigkeit an geeignetes Unterstützungspersonal die freiwerdenden Kapazitäten dem Unterricht und der Förderung der Lernenden zu Gute kommen, begrüßen wir die Maßnahme. Allerdings muss die Prämisse jeder Reform die Schule betreffend sein, dass es zu einer spürbaren Verbesserung für die Lernbedingungen aller Schülerinnen und Schüler kommt. Das lesen wir aus dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend heraus. Denn primär geht es in diesem Entwurf um Verwaltung und Schulorganisation, durchaus mit der Optik, dass das Gesetz Einsparungen und damit eine Budgeterleichterung brächte. Dass mehr Lehrpersonal für differenzierte Förderung bereitsteht – wie es notwendig wäre – geht daraus leider nicht hervor.
Ferner müssen wir unser Bedauern aussprechen, dass bei der Gestaltung dieses komplexen Vorhabens, das dieses Gesetz darstellt, die Schulpartner als unmittelbar Beteiligte nicht rechtzeitig und aktiv eingebunden wurden. Die demokratische Chance, dringende Verbesserungsvorschläge von allen Betroffenen zu erhalten und sie dann einzuarbeiten, wurde leider nicht genützt. So bleibt uns leider nur die begrenzte Möglichkeit jetzt unsere Einwände einzubringen. Für die Kinder in der Grundschule ist Kontinuität beim Klassenlehrenden sehr wichtig, hier muss seitens der Schulleitung sichergestellt werden, dass es zu keinem vermeidbaren Wechsel kommt.
Auch beim Bestimmen der Klassen- und Gruppengröße sollten die Schulpartner enger eingebunden sein, als hier vorgesehen. Die Abschaffung der 2/3 Mehrheit für einige Entscheidungen in schulpartnerschaftlichen Gremien sehen wir sehr kritisch und als Rückschritt in der Entwicklung von Schulautonomie. Die Klassenschülerhöchstzahlen als Richtwert dürfen nicht gestrichen oder angehoben werden. |