Am 12. November 1983 wurde Stadtrat Arthur Kuttenberg zum Präsident des Österreichischen Familienbundes gewählt. Seine Amtszeit war geprägt von visionären Forderungen und vielen Erleichterungen für Familien. In seine Amtszeit fallen auch die Gründung des Kärntner Familienbundes am 22. Jänner 1985 in Klagenfurt und am 9. Oktober 1988 die Gründungsversammlung des Burgenländischen Familienbundes in Dörfl bei Oberpullendorf.
Große Würfe sind in seiner Periode gelungen. Das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, gelang 1989 als am 1. Juli ein neues Jugendwohlfahrtsgesetz und Kindschaftsrecht in Kraft trat und unter anderem folgende Punkte enthielt:
- Die „g’sunde Watschn“ als Erziehungsmittel wird verboten.
- Die Rechtsstellung des Kindes bei Trennung der Eltern wird durch ein Anhörungsrecht verstärkt.
- Es erfolgt eine weitgehende rechtliche Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder und deren Eltern auf dem Gebiet der gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung; das Jugendamt ist künftig nicht mehr „automatisch“ Vormund des unehelichen Kindes.
- Die Vaterschaftsanerkenntnis soll mit Datum der Erklärung wirksam werden, nicht erst spätestens 6 Monate nach Einlangen bei Gericht.
- Bei einer dauernden häuslichen Gemeinschaft kann auf gemeinsamen Antrag das Sorgerecht auch dem unehelichen Vater übertragen werden.
- Derjenige Elternteil, der mit seinem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, soll künftig nicht nur das Recht haben, über wichtige Maßnahmen wie Namensänderung, Änderung der Staatszugehörigkeit informiert zu werden, sondern auch bei besonderen Umständen (wie lebensbedrohliche Erkrankung).
- Die Rechtsstellung von Pflegeeltern wird verbessert, wenn das Pflegeverhältnis über einen längeren Zeitraum hinweg beabsichtigt ist, dann kann ihnen das Gericht künftig die elterlichen Rechte und Pflichten übertragen.
- Mit 1.1.1990 können nun auch Väter den bezahlten und geschützten Karenzurlaub in Anspruch nehmen.
- Auch verheiratete Mütter können Sondernotstandshilfe bekommen (wie bisher nur alleinstehende oder in Lebensgemeinschaft lebende).
In der 28. o. GV am 9. Oktober 1993 in Linz übergab Präsident Kuttenberg den Österreichischen Familienbund an Abg. z. NR Franz Kampichler und wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt.