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24.6.2010 - Bei einer Scheidung wird zwar die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau aufgehoben, nicht aber die Elternschaft. Eine automatische Fortführung der gemeinsamen Obsorge symbolisiert und unterstreicht einmal mehr, dass „Mutter und Vater sein“ nicht mit einer Scheidung beendet sind, sagte heute die Präsidentin des Österreichischen Familienbundes, LAbg. Andrea Gottweis anlässlich der heutigen parlamentarischen Enquete zum Thema „gemeinsame Obsorge“.
Bei der ganzen Diskussion über eine gemeinsame Obsorge dürfen nicht Frauen- oder Männerinteressen im Vordergrund stehen, sondern ausschließlich das Kindeswohl. Selbstverständlich darf auch in Zukunft kein Druck auf Kinder ausgeübt werden, oder dürfen Kinder als Spielball der Streitigkeiten zwischen den Eltern missbraucht werden. Es müsse daher gesichert bleiben, dass die gemeinsame Obsorge bei einer Beeinträchtigung des Kindeswohls weiterhin jederzeit aufgehoben werden kann.
Wie Gottweis erklärte, sei es der Diskussion nicht zuträglich, frauenpolitische Überlegungen und Eigeninteressen von enttäuschten Vätern gegen das Kinderwohl aufzuwiegen. Scheidungen sind für Kinder immer traumatische Erlebnisse, die dadurch gelindert werden können, dass sich das rechtliche Verhältnis zu beiden Elternteilen auch bei räumlichen Trennungen nicht verändert, betonte Gottweis abschließend
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